Informationen zur Nachhaltigkeit

Informationen zur Nachhaltigkeit

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Merkur Lebensversicherung bietet im Rahmen ihrer Fondsgebundenen Lebensversicherung eine breite Auswahl an Investmentfonds an. Informationen zur Nachhaltigkeit dieser Investmentfonds im Sinne der Offenlegungs-VO (EU) 2019/2088 (insbesondere Artikel 6, 8*, 9*, 10 und 11) finden Sie auf den Websites der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft. Zudem finden Sie auf dieser Homepage unter https://merkur-leben-at.tools.factsheetslive.com einen Fondsdaten-Service zum Thema Nachhaltigkeit sowie wichtige vorvertragliche Informationen.    

 

*per April 2021; Artikel 8 der Offenlegungs-VO (EU) 2019/2088: Finanzprodukte, die mit ökologischen oder sozialen Merkmalen oder einer Kombination aus diesen werben – sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Artikel 9: Finanzprodukte, die eine nachhaltige Investition anstreben.

 

Fondsauswahlprozess der Merkur Lebensversicherung.

Fondsauswahlprozess der Merkur Lebensversicherung.

Die Auswahl der Fonds, welche die Merkur Lebensversicherung ihren Versicherungsnehmern im Rahmen ihrer Versicherungsprodukte zur Verfügung stellt, basiert auf deren sorgfältiger Analyse und Bewertung. Dabei umfasst die Selektion sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren. Wichtig sind z. B. das Verhältnis von Risiko zu Ertrag, eine faire Kostengestaltung und die langfristige Fähigkeit, einen Mehrwert für den Versicherungskunden zu schaffen. Bei der Neuaufnahme nachhaltig anlegender Investmentfonds – sogenannter „ESG-Fonds“ (Environment/Umwelt, Social/Soziales, Governance/gute Unternehmensführung) – werden bevorzugt Fonds nach Artikel 8 und 9 der Offenlegungs-VO und - sofern vorhanden - mit externen Ratings herangezogen.

Wertentwicklungen und weitere Informationen zu den Investmentfonds der Merkur Lebensversicherung finden Sie auch in unserer Fondsübersicht unter  https://merkur-leben-at.tools.factsheetslive.com

Rentenversicherung

Wir verfolgen als Finanzmarktteilnehmer Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen und legen diese gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 transparent unter www.merkur-leben.at/nachhaltigkeit-offenlegungsverordnung dar.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen (Artikel 6, Absatz 1 Buchstabe a)

(1) Wir sehen Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt bekannter Risikoarten (z. B. Marktpreisrisiko, Kreditrisiko, Gegenparteirisiko) und sind daher der Meinung, dass Nachhaltigkeitsrisiken auf diese Risikoarten einwirken.
(2) Im Rahmen unserer Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken wenden wir je nach Assetklasse verschiedene Ansätze an, u. a. beziehen wir ESG (E – „Environment“, S – „Social“ und G –„Governance“)-Daten von einem externen Datenanbieter. Die Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken entwickeln wir fortlaufend – insbesondere im Hinblick auf die laufenden regulatorischen Änderungen – weiter.
(3) Soweit im Direktbestand Einzelinvestitionen dabei unter einer bestimmten Ratinggrenze liegen, sind diese getätigten Investments gesondert zu begründen („Comply-or-Explain“).
(4) Details zur Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie zu den offenlegungspflichtigen Fondsinformationen legen wir gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 transparent unter www.merkur-leben.at/nachhaltigkeit-offenlegungsverordnung dar.

Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite (Artikel 6, Absatz 1 Buchstabe b)

(5) Nachhaltigkeitsrisiken stellen für uns in der Kapitalanlage keine wesentlichen gesonderten finanziellen Risiken dar. Wir sehen Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt bekannter Risikoarten (z. B. Marktpreisrisiko, Kreditrisiko, Gegenparteirisiko) und sind daher der Meinung, dass Nachhaltigkeitsrisiken auf diese Risikoarten einwirken.
(6) Aus unserer Sicht gibt es keine allgemeingültige Erkenntnis zu den Auswirkungen auf das Rendite-Risiko-Verhältnis durch Nachhaltigkeitsrisiken. Nichtsdestotrotz beobachten und reflektieren wir aktuelle Marktentwicklungen.
 
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

Vorvertragliche Informationspflichten zur Nachhaltigkeit der Rentenversicherung