Informationen zur Nachhaltigkeit

Informationen zur Nachhaltigkeit

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Merkur Lebensversicherung bietet im Rahmen ihrer Fondsgebundenen Lebensversicherung eine breite Auswahl an Investmentfonds an. Informationen zur Nachhaltigkeit dieser Investmentfonds im Sinne der Offenlegungs-VO (EU) 2019/2088 (insbesondere Artikel 6, 8*, 9*, 10 und 11) finden Sie auf den Websites der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft. Zudem finden Sie auf dieser Homepage unter https://merkur-leben-at.tools.factsheetslive.com einen Fondsdaten-Service zum Thema Nachhaltigkeit sowie wichtige vorvertragliche Informationen.

*per April 2021; Artikel 8 der Offenlegungs-VO (EU) 2019/2088: Finanzprodukte, die mit ökologischen oder sozialen Merkmalen oder einer Kombination aus diesen werben – sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Artikel 9: Finanzprodukte, die eine nachhaltige Investition anstreben.

Fondsauswahlprozess der Merkur Lebensversicherung.

Fondsauswahlprozess der Merkur Lebensversicherung.

Die Auswahl der Fonds, welche die Merkur Lebensversicherung ihren Versicherungsnehmern im Rahmen ihrer Versicherungsprodukte zur Verfügung stellt, basiert auf deren sorgfältiger Analyse und Bewertung. Dabei umfasst die Selektion sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren. Wichtig sind z. B. das Verhältnis von Risiko zu Ertrag, eine faire Kostengestaltung und die langfristige Fähigkeit, einen Mehrwert für den Versicherungskunden zu schaffen.

Wertentwicklungen und weitere Informationen zu den Investmentfonds der Merkur Lebensversicherung finden Sie auch in unserer Fondsübersicht unter https://merkur-leben-at.tools.factsheetslive.com

Wichtige Informationen_KI Nachhaltigkeit VVI

Vorvertragliche Informationen zur Nachhaltigkeit

(Erstellungsdatum: 30.12.2022)

Die folgenden Aussagen beziehen sich auf Produkte der klassischen Lebens-/Rentenversicherung, die sich im klassischen Deckungsstock befinden. Da es sich hierbei um Versicherungsprodukte handelt, weisen diese keine eigene ISIN auf.

Relevante Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungs-Verordnung), die in maßgeblicher Weise erhebliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben könnten, werden in den Investitionsentscheidungsprozess, einschließlich der Sorgfaltsprüfungsverfahren, nicht einbezogen und daher nicht fortlaufend bewertet. In diesem Produkt werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt. Dies resultiert aus der Anlagestrategie des Produkts.

Dieses Produkt bewirbt weder ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs­Verordnung noch wird es als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat, eingestuft.

Die diesem Finanzprodukt zu Grunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.