Kosten für Mehraufwendungen.

Kosten für Mehraufwendungen.

Derzeit werden folgende Kostensätze verrechnet:

Definition
Gemäß § 41 b VersVG* vom Versicherungsnehmer/in veranlasster zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Verrechnung/Entnahme
Verrechnung mit der Prämie oder Entnahme aus der Deckungsrückstellung.

Rückläufer im Lastschriftverfahren:
Durchrechnung der Bankspesen

gesetzliche Mahnung:
€ 3,50 + 1 % des Mahnbetrages

Rechtsanwaltsmahnung:
€ 6,50 + 1 % des Mahnbetrages

Durchführung einer Vorauszahlung bzw. eines Polizzendarlehens:
1 % des Betrages (mind. € 21,80/max. € 36,33)

Vertragsänderungen (außer Prämienfreistellung und Vertragsänderungen ab Beginn):
€ 30,00

Duplikatspolizze:
derzeit kostenlos

Rechtseinräumungen:
1,5 ‰ des vinkulierten Betrages zzgl. 4 % Versicherungssteuer (mind. € 21,80)

Finanzamtsbestätigung:
derzeit kostenlos

AAA-Management (Aktives, ablauforientiertes Anlagemanagement):
0,5 % des umgeschichteten Fondsvermögens (max. € 300,00). Fondsgebundene Lebensversicherung ab Tarif 1546: 0,7 % des umgeschichteten Fondsvermögens (max. € 300,00).

Fondswechsel (ohne ETF / börsengehandelte Investmentfonds):
1x pro Monat kostenlos

Fondswechsel (mit ETF / börsengehandelte Investmentfonds):
derzeit 0,06 % des umgeschichteten Vermögens pro Kauf bzw. Verkauf (bei mehr als 1 Transaktion pro Monat fallen zusätzliche Kosten an)

Wertauskunft:
derzeit kostenlos

Fondsübertragung auf Wunsch des Bezugsberechtigten:
€ 40,00 pro Fonds, jedoch pro Vertrag max. € 250,00 je Fondsübertragungsauftrag.

Durchführung einer Stundung mit Deckung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Plan B:
€ 10 + 2 % des gestundeten Betrages
* § 41 b VersVG
Der Versicherer darf – vorbehaltlich des §27 Abs. 6 ZaDiG – neben der Prämie nur solche Gebühren verlangen, die der Abgeltung von Mehraufwendungen dienen, die durch das Verhalten des Versicherungsnehmers veranlasst worden sind; die Vereinbarung davon abweichender Nebengebühren ist unwirksam.

Änderungen vorbehalten.